Der Polterabend

Wie ist der aktuelle Status der Feier?

Der Ploterabend findet statt!

Gibt es einen Dresscode?

Fühlt euch ungezwungen. Wir kommen lässig und bequem gekleidet 😉

Wie sind die aktuellen Corona-Regeln bezüglich Veranstaltungen in geschlossenen Räumen?

Wie viele nicht-immunisierte Personen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen dürfen hängt von der in der jeweiligen Kommune geltenden Warnstufe (siehe „Warnstufe“) ab. Bei Warnstufe 1 sind 250, bei Warnstufe 2 100 und bei Warnstufe 3 50 nicht-immunisierte Teilnehmende bzw. zuschauende Personen zulässig. Darüber hinaus können Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 11 Jahre teilnehmen bzw. zuschauen.

Zudem gelten die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht und der Veranstalter muss ein Hygienekonzept vorhalten. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis 11 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie Geimpfte und Genesene.

Sind bei einer Veranstaltung höchstens 25, bei Erreichen der Warnstufe 2 (siehe „Warnstufe“) höchstens zehn und bei Erreichen der Warnstufe 3 höchstens fünf nicht-immunisierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig anwesend und im Übrigen nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 11 Jahre, gelten weder die Maskenpflicht noch das Abstandsgebot. Für die Veranstaltung gelten in diesem Fall nur die Pflicht zu Kontakterfassung, die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts.

Quelle: Corona Regeln Rheinland-Pfalz (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/)